Das Kurhaus ist ein zentrales und wichtiges Gebäude in Bad Wildungen. Mit dem untenstehenden Antrag möchte die CDU-Fraktion sicherstellen, dass das Gebäude zielgerichtet genutzt wird. Dafür bedarf es zuvorderst einer Klärung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses der Interessenten/Bewerber, die durch den folgenden Antrag sichergestellt wird.
Antrag der CDU zu TOP 1 – Sachstand und weiteres Vorgehen Kurhaus – für die Sitzung des Planungs-, Umwelt-, Rechts- und Grundstücksausschusses am 20.6.2022:
Der Planungs-, Umwelt-, Rechts- und Grundstücksausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, in einem geordneten Verfahren die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Interessenten für das Kurhausareal durch Einholung folgender Informationen und Unterlagen zu klären und diese der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.8.2022 zur Verfügung zu stellen:
1. Angaben über die Gesellschaft, die das Projekt durchführen soll, insbesondere:
- Handelsregisterauszug
- die beiden letzten Jahresabschlüsse bzw. Eigenkapitalnachweis im Falle einer Neugründung
- deren Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte i.S.d. Geldwäschegesetztes (GwG)
- Darstellung über einschlägige wirtschaftliche Erfahrungen für derartige Großobjekte
2. Entsprechende Angaben wie unter o.g. Ziff. 1. über die Initiatoren und deren Gesellschaften, wenn diese das Projekt nicht selbst durchführen, sondern über eine Objektgesellschaft
3. Businesskonzept mit Darstellung des Investitionsvorhabens mit rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Investitions- und Finanzierungsplan, Plan – GuV – Rechnung, Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit mit
- entweder einer Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, dass er das gesamte Konzept geprüft hat, es für plausibel hält und wenn möglich aufgrund seiner Kenntnis der handelnden Personen und ihrer bisherigen wirtschaftlichen Betätigung diese in der Lage sieht, das Projekt zu realisieren.
- oder die Bestätigung einer in Deutschland zugelassenen Bank, dass sie nach Prüfung des Konzepts eine verbindliche Finanzierungszusage in der für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Höhe abgibt, bestätigt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und wenn möglich aufgrund ihrer Kenntnis der handelnden Personen und ihrer bisherigen wirtschaftlichen Betätigung diese in der Lage sieht, das Projekt zu realisieren.