Die CDU Fraktion wird in der Stadtverordnetenversammlung vom 6.05.2019 den folgenden Antrag stellen.
Antrag:
1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf dem bisherigen Schwimmbadgelände an der Stresemannstraße ein neues Freizeit- und Familienbad zu errichten. Das neue Schwimmbad enthält im Innenbereich mindestens
ein 25 m langes Sportbecken mit 5 Bahnen,
ein Lehrschwimmbecken (ggf. kombiniert mit einem Freizeitbecken) und
einen Kinderbereich.
Hinzu kommt ferner ein Saunenbereich mit Innen- und Außensaunen.
2) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag zur Umsetzung des o.g. Beschlusses zu Ziff. 1) mit der Maßgabe zu unterbreiten, dass für das neue Schwimmbad die Gesamtbaukosten ohne Umsatzsteuer 14.000.000 € nicht übersteigen und im laufenden Betrieb der maximale negative „Deckungsbeitrag I“ jährlich höchstens 450.000 € beträgt.
3) Die Angliederung eines Freibades ist wünschenswert. Sofern bei Hinzunahme die Mindestvoraussetzungen aus o.g. Ziff. 1) sowie die Kostendeckelungen in Ziff. 2) weiterhin eingehalten werden, kann der Vorschlag der Verwaltung zusätzlich zuvorderst um einen Freibadbereich und sodann ggf. weitere Attraktionen außen und innen erweitert werden.
4) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen das neue Bad in eine private Trägerschaft überführt werden kann.
Begründung:
Die CDU hat eine hinreichend konkrete Vorstellung von dem zu errichtenden Schwimmbad. Auf Basis dieser Überlegungen sollte die Verwaltung nunmehr eine Planung erarbeiten.
Die Stadt braucht ein zeitgemäßes Freizeit- und Familienbad für die Bürger und Gäste unserer Stadt. Hierzu gehören zumindest ein Schwimmer- bzw. Sportbecken, ein Lehrschwimmbecken, das ggf. mit einem Freizeitbecken kombiniert werden kann, ein Kinderbecken sowie ein Saunabereich.
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben kürzlich die „Wiehler Wasser Welt“ besichtigt und dort mit den für das Bad verantwortlichen Personen gesprochen. Aufgrund der bisherigen Beratungen und der dort geführten Gespräche erscheint die Errichtung eines neuen Bades mit den o.g. Vorgaben für die Planung, die Investitionskosten und das jährliche Defizit realistisch.
Die Bau- und Betriebskosten für eine Planung lassen sich hinreichend genau bestimmen. Ausgangspunkt aller Überlegungen für die Kostenermittelung dürfte die Größe der Wasserfläche sein. Diese lässt sich für das Sportbecken eindeutig bestimmen mit den draus resultierenden Kosten. Die Dimensionen der übrigen Becken und des Saunabereichs folgen aus dem verbleibenden Volumen nach Berücksichtigung des Sportbeckens, das die größte Wasserfläche und –menge beinhaltet. Aus den Ansätzen für den Nassbereich folgen die Ansätze für die Trockenbereiche mit den entsprechenden Volumina und Kosten.
Sofern der Vorschlag der Verwaltung nach Erfüllung der Vorgaben bei den Baukosten und dem jährlichen Defizit noch über freie Spitzen verfügt, können optional auch ein Freibad und ggf. weitere Becken u.a. zusätzlich geplant werden. Die vorgegebenen Ansätze sind jedoch auch bei solchen Weiterungen einzuhalten.
Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.
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