Die CDU Fraktion bittet den Magistrat der Stadt Bad Wildungen um die Beantwortung folgender Fraktionsanfrage:
1) Wie hoch ist aktuell die zulässige Traglast für Fahrzeuge für die Ederbrücke in Mandern?
2) Für welche maximal zulässige Traglast von Fahrzeug ist die o.g. Brücke ursprünglich konzipiert worden?
3) Wurde die zulässige Traglast der o.g. Brücke seit ihrer Errichtung reduziert und was sind die Ursachen für die Reduzierung der Traglast?
4) Wer ist für die Unterhaltung der Ederbrücke in Mandern verantwortlich?
5) Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Unter- bzw. Instandhaltung o.g. Brücke?
6) Wird die Bereitstellung einer bestimmten Traglast vom Verpflichteten aufgrund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen geschuldet?
Begründung:
Die Ederbrücke in Mandern stellt insbesondere für Landwirte die kürzeste Wegeverbindung zur anderen Ederseite bereit. Durch eine Reduzierung der Traglast kann die Brücke mit Fahrzeugen oberhalb der aktuell zulässigen Traglast nicht befahren werden, so dass erhebliche Umwege anfallen. Mit der Fraktionsanfrage soll die Verantwortlichkeit für das Bauwerk und der Umfang der Unterhaltungsverpflichtung geklärt werden.
Update:
Die Verwaltung der Stadt Bad Wildungen hat sich nach der Stadtverordnetenversammlung nun den Fragen anzunehmen und in einer der zukünftigen Sitzungen einen Bericht zu geben.
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